Reglement

  1. Das Tragen eines Helmes ist für alle Teilnehmenden verpflichtend.
  2. Dein Fahrrad muss eine allgemeine Verkehrstüchtigkeit aufweisenzwei, den Vorschriften der jeweiligen Länder (AUT, ITA, CH) entsprechen und darüber hinaus über zwei voneinander unabhängige Bremsen sowie ein leuchtendes Rücklicht verfügen.
  3. Die Straßenverkehrsordnung ist ausnahmslos einzuhalten. Bei Verstößen folgt ein Ausschluss aus der Veranstaltung sowie entsprechende behördliche Maßnahmen.
  4. Es ist Deine Pflicht, im Falle eines Unfalls Erste Hilfe zu leisten. Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat gemäßt Strafgesetzbuch. Beachte den richtigen Abfall: Absichern der Unfallstelle – Eigene Sicherheit beachten - Kontaktaufnahme mit den Verletzten – Alarmierung der Rettungskette - Erste Hilfe Maßnahmen.
  5. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig und bremsbereit zu befahren. 
  6. Bei Abfahrten vorrausschauend fahren.
  7. Defekte immer außerhalb der Fahrbahn beheben.
  8. Bei schlechtem Wetter hat sich jeder Teilnehmer entsprechend auszurüsten - wir befinden uns in hochalpinem Gelände – hierzu zählt ein Windbreaker, Regenschutz, (Neopren-)Handschuhe, Überschuhe, Beinlinge oder Knielinge. 
  9. Das Abkürzen von Strecken ist verboten.
  10. Ein unangemeldeter Streckenwechsel ist nicht gestattet.
  11. Den Anweisungen des Veranstaltungsteams, der Sicherheitsorgane und der Begleitfahrzeuge ist ausnahmslos Folge zu leisten.
  12. Private Begleitfahrzeuge behindern den reibungsfreien Ablauf des Radmarathons und sind daher strengstens verboten.
  13. Abfälle dürfen ausschließlich in den ausgewiesenen „Litter‑Zones" entsorgt werden. Jegliches Wegwerfen von Abfällen außerhalb dieser Zonen ist strengstens untersagt! 
  14. Überholen ist ausschließlich auf der linken Seite erlaubt.
  15. Sofern Kopfhörer getragen werden (z.B. in-ear Kopfhörer), müssen Umgebungsgeräusche dennoch wahrgenommen werden können.
  16. Für die Teilnahme am Dreiländergiro herrscht ein striktes Alkoholverbot. 
  17. E-Bikes und sämtliche motorisierte Fahrzeuge oder Fahrräder sind ausnahmslos verboten – ausgenommen für Handbiker:innen nach vorheriger Absprache.
  18. Das Verwenden von Triathlon Aufleger ist nicht gestattet.
  19. Die Aero Position „Super Tuck" ist ausnahmslos verboten und kann zur Disqualifikation führen.