Teilnahmebedingungen

Regel 1
Teilnahmeberechtigt ist jeder ab dem 19. Lebensjahr mit Helm! Jüngere Teilnehmer benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Ab dem 65. Lebensjahr bringen Sie bitte ein ärztliches Attest mit.
Regel 2
Das Nenngeld beträgt Euro 65,- oder SFr. 90,-

Einzahlung ohne Anmeldung ist ungültig. Bei Absage durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes! Es werden auch keine Gutschriften mehr vergeben. Eine Übertragung des Startplatz ist nur mit unserer Zustimmung möglich
Als Zahlungsgrund bitte den (die) Namen des (der) Teilnehmer(s) angeben
Österreichisches Konto
Raiffeisenkasse Nauders, Kontonr. 28910, BLZ 36283
IBAN: AT113628300000028910, BIC: RZTIAT22283
Kontobez.: OK Dreiländergiro - 6543 Nauders

Deutsches Konto
Raiffeisenkasse Jungholz, Kontonr. 925123, BLZ 73362421
IBAN: AT773699000000925123, BIC: RBRTAT22
Kontobez.: OK Dreiländergiro - 6543 Nauders
 
Schweizer Konto (nur Schweizer Franken)
Graubündner Kantonalbank 7002 Chur, Kontonr.: CK 209.506.801
Clearing-Nr. 774, Kontobez.: Mall Karl - 6543 Nauders

Im Nenngeld inbegriffen:
> Dreiländergiro-Urkunde
> Trikot
> 5 Labestationen
> offizielle Begleitfahrzeuge und Motorräder
> Schlusswagen
Regel 3
FÜR GRUPPENANMELDUNG ab 10 Teilnehmer : Bitte schicken Sie an den Organisator eine komplette Liste mit folgenden Daten: Vor- und Nachname, genaue Adresse, PLZ, Ort und Jahrgang, Streckenangabe + Trikotgrößen, Einzahlungskopie beilegen!

Regel 4
Reglement
1. Fahrradwechsel ist nicht erlaubt, es erfolgt eine Disqualifikation.
2. Eine Abkürzung der Strecke wird mit Disqualifikation bestraft.
3. Abkürzung der Strecke aufgrund schlechter Beschilderung (dem Veranstalter ist eine Beschilderung in der Schweiz und in Italien strengstens untersagt) wird mit einer Zeitstrafe (Zeitvorteil + 5 Minuten) bestraft.
4. Nichtfolgeleistung der Anweisungen des OK, Sicherheitsorgane (Polizei) und der Begleitfahrzeuge haben eine Disqualifikation zur Folge.
5. Bei unbeabsichtigten Verstößen sind diese umgehend einem Begleitfahrzeug zu melden, nach Zieleinfahrt gilt nur die Entscheidung der Rennleitung.
6. Proteste sind innerhalb 20 Minuten nach Zieleinfahrt der betreffenden Person gegen eine Gebühr von Euro 100,- bei der Rennleitung schriftlich einzubringen.
7. Straßenverkehrordnung ist einzuhalten, Strassen sind nicht gesperrt
8. Streckenwechsel ist verboten und der Teilnehmer wird aus der Veranstaltung genommen
9. Bei der Eröffnungsfeier, Samstag 17:00 Uhr werden ev. Änderungen und Gefahrenstellen bekanntgegeben, eine Teilnahme wird empfohlen
Durchfahren bei ROT hat Disqualifikation sowie polizeiliche Anzeige zur Folge!!!
Regel 5
Die Teilnahme ist registriert, wenn der Teilnehmer mit Unterschrift im genau ausgefüllten Anmeldeformular oder übers Internet anmeldet, die Teilnahmebedingungen des Veranstalters somit anerkannt hat und das Nenngeld auf eines der angegebenen Bankkonten eingegangen ist.

Bei Absage durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes!
Können wir nicht innerhalb 30 Tage einen Eingang des Nenngelds veruchen, wird die Anmeldung gelöscht

Seitens des Veranstalters erfolgt keine Bestätigung der Anmeldung !
Die Anmeldungen werden in der Meldeliste veröffentlicht.
Regel 6
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während und nach der Veranstaltung haftet. Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich und rechtsverbindlich auf Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegen den Veranstalter.
Regel 7
Da es sich um eine Radtouristik-Veranstaltung handelt, ist die Strecke NICHT abgesperrt! Das heißt, es ist auf der gesamten Strecke mit Gegenverkehr zu rechnen! Die Straßenverkehrsordnungen aller drei berührten Staaten sind rigoros einzuhalten - Zuwiderhandlungen werden von der Sicherheitsbehörde geahndet und haben eine Disqualifikation zur Folge. Sie müssen entlang der gesamten Strecke mit Weidevieh auf der Strecke rechnen.
Private Begleitfahrzeuge behindern die Veranstaltung und sind daher verboten - der betreute Teilnehmer muss mit Konsequenzen bis zur Disqualifikation rechnen.
Regel 8
Private Begleitfahrzeuge behindern die Veranstaltung, sind daher verboten - und der betreute Teilnehmer muss mit Konsequenzen bis zur Disqualifikation rechnen. Es sind genügend Verpflegungsstellen vorhanden und ausreichend Servicefahrzeuge im Einsatz. An Begleitpersonen wird an den Labestationen ausnahmslos keine Verpflegung ausgegeben. Die Teilnehmer werden ersucht, keine Abfälle wegzuwerfen.
Regel 9
Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verändern, zu verkürzen oder das Zeitlimit zu verändern.
Regel 10
Letzte polizeilich genehmigte Durchfahrtszeiten:
Strecke A
Stilfserjoch: 12.00 Uhr, Ofenpass: 14.00 Uhr, Martina: 16.00 Uhr
Strecke B
Stilfserjoch 13:00 Uhr, Laatsch 14:00 Uhr, St. Valentin 16:15 Uhr

Teilnehmer, die das Ziel Nauders nicht bis 17.00 Uhr erreichen, werden ausnahmslos aus Sicherheitsgründen aus der Wertung genommen.
Tourismusverband Tiroler Oberland, Infobüro Nauders
Dr. Tschiggfrey Straße 66 · 6543 Nauders · E-mail: nauders@reschenpass.info